Bürger:innenräte werden für eine bestimmte Zielgruppe, zu einem bestimmten Thema oder in unterschiedlichen räumlichen Settings durchgeführt.
Sie können grundsätzlich von jedem initiiert werden. Also von Bürger:innen auf allen Ebenen, von Initiativen und Gruppierungen, von Organisationen und Vereinen sowie natürlich von der Politik, also von Verantwortlichen auf Gemeinde- und Städteebene, auf Kreisebene oder auch Bundesland-, auf nationaler oder internationaler, sogar globaler Ebene.
In einigen Städten und Gemeinden gibt es heute schon Beteiligungssatzungen oder -leitlinien, die Bürgerinnen und Bürger ganz unkompliziert ermöglichen, einen Bürger:innenrat zu initiieren.
Ansonsten kann ein Beteiligungsverfahren in einer Kommune per Einwohnerantrag beantragt werden. Die Entscheidung darüber liegt dann beim Stadt- bzw. Gemeinderat. Auf regionaler bzw. Landesebene werden Bürger:innenräte meistens von den zuständigen Stellen initiiert.
Zielgruppenspezifische Zusammensetzung
- Jugendliche
- Ältere
- Mütter
- usw.
Beispielhafte Themen
- Infrastrukturprojekte
- Energiezukunft
- Zukunft der Landwirtschaft
- Ausbau der Kinderbetreuung (Fallbeispiel Gemeinde Kirchanschöring)
- Quartiersmanagement
- Dorferneuerung
- usw.
Ortsspezifische Gestaltung
- Lokal
- Regional
- Landesweit