Wann rufe ich einen Bürger:innenrat ein?

Der Bürger:innenrat bietet die Möglichkeit, dass sich eine kleinere Gruppe von Menschen (ca. 10 bis 16 Personen) intensiv mit einem Thema auseinandersetzt, welches für die Gemeinschaft, zu der diese Personen gehören, z. B. eine Kommune, von Bedeutung ist. Dabei arbeite diese Gruppe stellvertretend für alle Bürger:innen dieser Kommune.

Die Auswahl erfolgt durch das Losverfahren. Was ungewöhnlich klingt, wurde schon seit der Antike in demokratischen Prozessen angewendet und findet heute wieder zunehmende Beachtung.
Die auf diese Weise ausgewählten Personen bringen ihre persönliche Meinung ein und erfüllen keine Vertreter:innenfunktion bestimmter Interessen.

Nach dem Bürger:innenrat wird das Ergebnis in die Gesamtgruppe, z. B. in Form eines Bürger:innencafés, zurückgetragen und dort weiterbearbeitet. Dadurch dass die kleine Gruppe sehr intensiv und tief in das Thema eintaucht, können in relativ kurzer Zeit neue, auch ungeahnte Lösungen entstehen, weil gleichzeitig ein tiefes Bewusstwerden für die Thematik eintritt.
Damit hilft die kleine Gruppe der Bürger:innenschaft als Gesamtsystem, ebenfalls schneller in diese Bewusstwerdung zu kommen.

Der Bürger:innenrat ist kein Parallelgremium und trifft keine Entscheidungen. Er ist vielmehr als ein Instrument der Politikberatung zu sehen.

Beispielhafte Anwendungsfelder:

  • bei Themen- oder Fragestellungen, die sehr offen sind und es unklar ist, wie es weitergehen soll
  • bei Herausforderungen, die schwer zu lösen sind, bei denen die Gemeinwohlperspektive unbedingt mit berücksichtigt werden sollte; ganzheitlicher Blick auf Themen- und Fragestellungen
  • bei konfliktbehafteten Themen oder vermeintlich unverrückbaren Standpunkten
  • wenn es darum geht, eine erste Stimmung einzufangen und Standpunkte zu einem bestimmten Thema kennenzulernen
  • zur Aktivierung von Bürgerinnen und Bürgern
  • zu Beginn eines längerfristigen Prozesses

Wann ist ein Bürger:innenrat nicht geeignet?

  • um Entscheidungen zu treffen
  • wenn es darum geht, eine möglichst große Zahl an Menschen zu beteiligen
  • für reine Informationszwecke
  • wenn kein Gestaltungsspielraum vorhanden ist bzw. die Ergebnisse schon vorab feststehen
  • wenn es von Seiten der politischen Entscheidungsträger keine Einigung darüber gibt, ob ein Bürger:innenrat stattfinden soll